Wer trägt die Verantwortung?

Der Träger eines Kindergartens hat die Gesamtverantwortung für die Einrichtung: Er ist für das pädagogische Konzept des Kindergartens ebenso zuständig wie für die Finanzierung und die alltägliche, praktische Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Viele Kindergärten werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Träger sind dann die jeweiligen Kommunen: also Städte oder Gemeinden. Neben öffentlichen Trägern gibt es aber auch viele gemeinnützige oder privatwirtschaftliche Organisationen, die als Träger von Kindertagestätten fungieren. Die Ziele und Konzepte solcher nicht-öffentlicher Träger sind sehr unterschiedlich. Eltern sollten sich deshalb sorgfältig informieren, welcher Träger eines Kindergartens für sie infrage kommt.

Kindergarten kirchlicher Träger

Die evangelische und die katholische Kirche unterhalten viele Kindergärten in Deutschland. Die meisten Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft sind stark in die jeweilige Kirchengemeinde eingebunden. Die Kinder haben also meist Anteil an Kindergottesdiensten, Kirchenfesten und andere Gemeindeaktivitäten. Außerdem spielt die Vermittlung christliche Werte in der Erziehungsarbeit eines Kindergartens mit kirchlichen Trägern eine wichtige Rolle.
Für gläubige Eltern ist die Einbindung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde sicherlich unproblematisch. Nichtreligiöse oder andersgläubige Familien sollten dies allerdings bei ihrer Entscheidung für einen Kindergarten bedenken. Auch wenn die Zugehörigkeit zu einer Kirche keine Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten sein mag, sollten die Eltern mit den Grundgedanken einer christlichen Pädagogik übereinstimmen.

Kindergarten freier Wohlfahrtsverbände

Wohlfahrtsverbände wie etwa das Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt sind gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützen Familien in allen Lebensbereichen: Sie leisten beispielsweise Erziehungs- und Familienberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Eheberatung, Familienbildung, bieten Kur- und Erholungshilfe an, Mütter- und Familienzentren und eben auch Kindertagesstätten.
Was für die kirchlichen Träger gilt, gilt auch für die Wohlfahrtsverbände: Ihre Arbeit ist unabhängig und selbständig, häufig ehrenamtlich und auf soziale Gerechtigkeit und Gemeinwohl ausgerichtet. Eltern sollten allerdings grundsätzlich mit der besonderen weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes einverstanden sein.

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