Bei Verspätung aufgepasst – Strafgebühren können drohen
Bei Verspätung aufgepasst – Strafgebühren können drohen
Noch eben schnell in den Supermarkt. Keinen Parkplatz in der Nähe gefunden. Mit der Freundin verquatscht. Eltern kommen gerne auch mal zu spät, wenn es heißt, das Kind rechtzeitig aus dem Kindergarten abzuholen. Ein Gerichtsurteil erlaubt jetzt Strafgebühren.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass Gemeinden eine verspätungsgebühr verlangen dürfen, wenn Eltern ihr Kind nicht rechtzeitig aus dem Kindergarten abholen. Jedoch fällt eine solche Gebühr nur dann an, wenn die Eltern keinen ausreichenden Grund nennen können.
Das Gerichtsurteil weist damit eine Klage eines Elternpaares zurück, das sich geweigert hatte, eine Verspätungsgebühr von zehn Euro zu zahlen, weil sie ihr Kind elf Minuten zu spät abgeholt hatten. Die Eltern sahen darin eine unzulässige Strafgebühr. Ihr Einwand wurde allerdings abgewiesen, da das Gericht betonte, dass eine schon subventionierte Kindergarten-Betreuung nicht auch noch für derartige ‚Zusatzleistungen‘ von der öffentlichen Hand bezahlt werden müsse.