Träger Teil 2
Elterninitiative und Betriebskindergarten
Elterninitiativen kommen meist dann zustande, wenn es keine anderen Betreuungsangebote gibt. Die Eltern sind gemeinsam Träger des Kindergartens – mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind. Sie stellen selbständig Personal ein und bestimmen über Öffnungszeiten oder pädagogische Ansätze. Dafür sind die Beiträge für die einzelnen Familien höher.
Ein Kindergarten, der von einer Elterninitiative getragen wird, ist deshalb besonders auf die finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel angewiesen. Um Kosten zu senken, übernehmen häufig die Eltern zusätzlich einen großen Teil der Arbeit in Form von Putz- und Kochdiensten oder in der Organisation.
Die Kosten für einen Betriebskindergarten sind auch für kleine Unternehmen meistens zu hoch. Der Mangel an Kinder-Betreuungsplätzen für die Mitarbeiter macht jedoch erfinderisch: Einige Betriebe gründen den Kindergarten beispielsweise nicht als eigene Einrichtung, sondern in Kooperation mit einem Wohlfahrtsverband oder sie kaufen sich mit einem Platzkontingent in eine bestehende öffentliche Einrichtung ein.
Kindergarten mit privatem Träger
Ein Kindergarten mit privat-gewerblichen Träger wird nicht wie die freien Träger mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Denn die Meinungen zu einer kommerziellen Form der Kinderbetreuung sind geteilt: Ihre Befürworter weisen darauf hin, dass nur so, in der nächsten Zeit, ausreichend Kindergarten-Plätze geschaffen werden können. Ihre Kritiker sehen die Gleichbehandlung aller Familien bei der Kinderbetreuung bedroht: sie befürchten, dass sich private Anbieter vor allem an wohlhabende Familien richten.