Betreuungsformen Teil 3
Der Schulhort – Betreuung für Kinder bis zwölf Jahre
Der Schulhort, oder einfach nur Hort, ist ebenfalls eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung und zählt zur Jugendhilfe. Die Kommunen sind verpflichtet, für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu sichern. Horte bieten eine Betreuung vor und vor allem nach der Schule an, wobei die Betreuungszeiten regional unterschiedlich sein können.
Andere Formen der Betreuung von Schulkindern sind Schulkinderhäuser oder pädagogisch betreute Mittagstische, Sportvereine, Musikschulen, Freizeit- und Kulturangebote.
Erziehungsauftrag des Schulhorts
Grundschulkinder lernen im Hort zusammen zu lernen und zu arbeiten und bauen soziale Beziehungen zu anderen Kindern auf. Neben einem gemeinsamen Mittagessen stehen hauptsächlich Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung auf dem Programm: Spiel, Sport und gezielte Förderung.
Horte sind teilweise im Schulgebäude, in Kindertagesstätten oder separaten Einrichtungen untergebracht. Einige Horte sind in den Schulferien geöffnet und haben spezielle Ferienangebote, damit Eltern weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Für den Besuch des Hortes wird ein Elternbeitrag gezahlt.
Nach Alternativen suchen
Neben den beschriebenen Betreuungsformen gibt es vielfältige Alternativen. Für manche Familien kann eine Betreuung durch die Großeltern sinnvoll sein. Spezielle Agenturen vermitteln auch Ersatzomas oder Ersatzopas, für Familien, die keine Großeltern mehr oder nicht in der Nähe haben.
Eine Tagesmutter, eine Kinderfraueine oder ein Au-pair können ebenso eine Alternative darstellen, die sich besonders durch flexible Möglichkeiten in der Betreuung auszeichnen.
Ein privates Netzwerk, das auf einem Kindertausch-System beruht, kann für viele Familien ebenfalls eine Lösung sein. Dies eignet sich jedoch eher für Paare, wo nur ein Elternteil berufstätig ist und der Partner im Wechsel mit anderen Familien eine gegenseitige Betreuung der Kinder gewährleisten kann.