Aktueller Stand Teil 2
Kindergarten noch nicht kostenlos
Eltern müssen für den Kindergarten-Besuch ihres Kindes einen Elternbeitrag bezahlen, der an ihr Einkommen und ihren Wohnort gebunden ist. Allerdings können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Arbeitgeber können auch einen Arbeitgeberzuschuss zahlen oder das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil oder die gesamten Kosten übernehmen.
Kindergarten in Deutschland
Die Kinderbetreuung beruht in Deutschland auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 22-26 SGB VIII). Es handelt sich um Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder den ganzen Tag aufhalten. Die Kindertageseinrichtungen sind als eine dritte Ebene in der Sozialisation des Kindes, neben Elternhaus und Schule, zu sehen.
Gerade der Kindergarten gehört zu einer Selbstverständlichkeit und bietet ein pädagogisches und öffentliches Angebot innerhalb der Gesellschaft. Ab dem dritten Lebensjahr haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Nähe ihres Wohnortes. Dieser Anspruch garantiert mindestens vier Stunden Betreuungszeit.
Bildungspolitik
PISA hat es gezeigt – auch im Bereich der Kinderbetreuung muss neustrukturiert werden. So sieht das Kinderförderungsgesetz (Kifög) beispielsweise vor, dass ab 2013 auch unter Dreijährige einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben sollen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht dabei ganz oben auf der Liste der Regierung.
Eine Umschreibung der Kindergartengesetze ist ebenso vorgesehen wie eine akademisierte Ausbildung der Erzieher (3,4 Prozent des Kindergarten-Personals hat derzeit eine akademische Ausbildung) und einheitliche Bildungspläne, in denen festgelegt ist, was Kinder bis zur Einschulung lernen sollen. Derzeit sind allerdings noch Verzögerungen und Probleme in der Umsetzung der Zielsetzungen zu bemerken.