Stand der Dinge Teil 2
Betreuungsumfang bestimmt die Höhe der Kindergarten-Gebühren
Wie hoch der Beitragssatz ist, den Eltern für die Betreuung eines Kindes im Kindergarten zahlen, hängt von der Betreuungsleistung, also dem zeitlichen Betreuungsumfang ab. Je nach Kommune kann die Höhe dieses Beitragssatzes jedoch sehr unterschiedlich sein. An einem Beispiel (Quelle: Welt Online) verdeutlicht, könnte sich der Beitragssatz für einen Kindergartenplatz anhand des jeweiligen Betreuungsumfangs exemplarisch wie folgt berechnen:
Ein Ganztagsplatz in einer Kita (sieben bis neun Stunden Betreuung) bedeutet 100 Prozent Beitragssatz, ein Teilzeitplatz in einem Kindergarten (fünf bis sieben Stunden) 75 Prozent, ein Halbtagsplatz dagegen 50 Prozent und ein Platz mit neun bis zwölf Stunden Betreuung 115 Prozent.
Elterliches Einkommen bestimmt die Höhe der Kindergarten-Gebühren
Auch die unterschiedliche Höhe des Einkommens der Eltern kann Grund für die stark variierende Einstufung der anfallenden Kindergarten-Gebühren sein. Zwar staffeln nicht alle Kommunen in Deutschland die Kindergarten-Gebühren nach dem elterlichen Einkommen, doch in vielen Regionen findet eine solche Einteilung teilweise nach 41 verschiedenen Einkommensgruppen statt. Auch eine eventuelle Ermäßigung der Kindergarten-Gebühren, im Falle von Geschwistern bis 18 Jahre, kann hiervon abhängen.